Vereine

„Der Notar als Schnittstelle zum Vereinsregister“

Vereine helfen dem Einzelnen, seinen besonderen Interessen nachzugehen, Ziele zu verfolgen oder Ideale zu verwirklichen.
Vom Kaninchenzüchterverein mit einer Handvoll Mitgliedern bis zum Allgemeinen Deutschen Automobilclub (ADAC) als größtem Verein Deutschlands mit mehr als 20 Millionen Mitgliedern; Deutschland ist nach wie vor ein Land der Vereine. Statistisch ist jeder zweite Deutsche Mitglied in mindestens einem der ca. 600.000 Vereine in Deutschland; von Sportvereinen über Karnevalsvereine und Tierschutzvereine bis hin zu den verschiedensten Fördervereinen.
Rechtsfähig und zum eingetragenen Verein (e.V.) wird der Verein, wenn er in das Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichtes eingetragen wird.
An dieser Stelle kommt der Notar ins Spiel, denn für die (elektronische) Kommunikation mit dem Vereinsregister sind wir zuständig. Denn Sie möchten sich um die eigentlichen Aufgaben Ihres Vereins kümmern. Wir übernehmen daher gerne die Erstanmeldung Ihres neu gegründeten Vereins, ebenso wie die Anmeldung später eintretender anmeldepflichtiger Umstände wie etwa bei personellen Veränderungen im Vorstand, Satzungsänderungen oder gar der Auflösung des Vereins.
Dabei umfasst unser Service mehr als die bloße elektronische Übermittlung Ihrer Registeranmeldungen. Zwar sind wir nicht persönlich bei Ihrer Mitgliederversammlung anwesend, doch weisen wir selbstverständlich (gerne auch vorab) auf die zu beachtenden Formalien hin und prüfen Ihre Dokumente vor der Einreichung zum Vereinsregister. Und sollte es einmal Schwierigkeiten bei einer Anmeldung geben, sind wir natürlich auch dann für Ihren Verein da.