Kauf & Finanzierung

„Schnell und sicher zur eigenen Immobilie“

Das Immobilienrecht zählt zu den Schwerpunkten meiner Tätigkeit. Als Notar entwerfe und beurkunde ich Kaufverträge über Grundstücke, Häuser und Eigentumswohnungen.
Der Gesetzgeber hat für diese Verträge aus guten Gründen den Gang zum Notar gesetzlich vorgeschrieben: Der Kauf einer Immobilie ist für die meisten Menschen kein Alltagsgeschäft, sondern häufig der wirtschaftlich bedeutsamste Vertrag ihres Lebens. Er unterscheidet sich in seiner rechtlichen Ausgestaltung und den damit verbundenen wirtschaftlichen Risiken erheblich von einem gewöhnlichen Kaufvertrag.
Als Notar kenne ich bewährte und rechtssichere Vertragsklauseln, die ich ständig neuen Gesetzen und Gerichtsurteilen anpasse. Aus Erfahrung weiß ich, über welche Themen sich die Beteiligten im Vorfeld eines Immobilienkaufs häufig noch keine Gedanken gemacht haben und spreche diese frühzeitig an.
Selbstverständlich nehme ich bei der Erstellung des Vertragsentwurfs auf Ihre individuellen Bedürfnisse Rücksicht und beachte die Gegebenheiten des konkreten Einzelfalles. Sie erhalten von mir daher stets eine auf Ihre individuellen Bedürfnisse „maßgeschneiderte“ Lösung und nicht den einen „Standard-Kaufvertrag“.
Nach der Beurkundung übernehmen wir auch die Abwicklung des Vertrags bis zur Umschreibung der Immobilie im Grundbuch: So holen wir sämtliche notwendigen Genehmigungen ein, stellen alle nötigen Anträge beim Grundbuchamt und machen die erforderlichen Anzeigen bei der Gemeinde und dem Finanzamt. Vor allem aber stellen wir sicher, dass der Käufer erst zahlt, wenn er umfassend abgesichert ist und der Verkäufer sein Eigentum erst verliert, wenn der Kaufpreis auf seinem Konto ist.
Ein Sonderfall des Immobilienkaufvertrags ist der Bauträgervertrag. Hierbei handelt es sich um einen Kaufvertrag über ein Haus oder eine Eigentumswohnung mit der Besonderheit, dass das mitverkaufte Gebäude zumindest teilweise vom Verkäufer als Bauträger erst noch errichtet werden muss. Wie die Bauerrichtung zu erfolgen hat, ergibt sich dabei aus der Baubeschreibung und den Plänen. Bei der rechtlichen Gestaltung solcher Verträge sind diverse Besonderheiten zu beachten, die insbesondere der rechtlichen Absicherung aller Beteiligten dienen – so etwa Ratenzahlung nur nach Baufortschritt, Festlegung eines verbindlichen Zeitplans und Umfangs der Bauherstellung sowie der Umgang mit Sonderwünschen des Käufers bei der Bauerrichtung. Zu all diesen Themen beraten wir Sie als Verkäufer oder Käufer gerne und stellen sicher, dass die gegenseitigen Interessen im Vertrag hinreichend gewahrt werden.
Die meisten Käufer finanzieren den Kaufpreis einer Immobilie bei einem Kreditinstitut, das als Sicherheit meistens die Eintragung eines Grundpfandrechts (Grundschuld/Hypothek) verlangt. Ihre Bank oder Sparkasse wird Ihnen hierzu Unterlagen aushändigen („für den Notar“). Wenn Sie uns diese Unterlagen rechtzeitig vor der Beurkundung des Kaufvertrages zur Verfügung stellen, können wir die Grundschuld direkt im Anschluss an die Beurkundung des Kaufvertrages bestellen. So sparen Sie sich einen weiteren Notartermin. Und wir können uns sofort um die Eintragung der Grundschuld in das Grundbuch kümmern, so dass es zu keinen Verzögerungen bei der Zahlung des Kaufpreises und Umschreibung der Immobilie kommt.