Übertragen & Schenken

„Die vorweggenommene Erbfolge“

„Soll ich meine Immobilie schon zu Lebzeiten auf meine Kinder überschreiben?“ – vielen Menschen stellt sich mit fortschreitendem Lebensalter und Blick auf Ihre wirtschaftliche Lebensleistung diese Frage.
Die Antwort darauf ist häufig nicht leicht, stellen sich doch im Anschluss eine Vielzahl weiterer Fragen, wie z.B.:
  • Wie verhindere ich, dass ich selbst „auf der Straße stehe“, sollte ein Schicksalsschlag, wie etwa Tod oder Insolvenz, meine Kinder treffen?
  • Wie kann ich sicherstellen, dass ich selbst auf Lebenszeit die Mieteinnahmen der Immobilie zur Versorgung im Alter erhalte?
  • Wie vermeide ich, dass ein Sozialhilfeträger auf meine Immobilie zugreift, sollte ich einmal ein Pflegefall werden?
  • Wie kann ich meinen Partner/meine Partnerin nach meinem Tod ebenfalls absichern, wenn ich die Immobilie schon heute auf meine Kinder übertrage?
  • Was passiert mit der Immobilie, wenn mein Sohn/meine Tochter sich scheiden lässt?
  • Wie kann ich ausschließen, dass mein Kind das Haus weiterverkauft, sollten wir uns einmal zerstreiten?
  • Welche Ansprüche haben meine weiteren Kinder, wenn ich meinem Sohn/meiner Tochter schon heute mein Haus alleine überschreibe?Für diese und alle weiteren Fragen im Zusammenhang mit einer Immobilienschenkung bin ich der richtige Ansprechpartner.
In einem ausführlichen Beratungsgespräch entwickeln wir eine individuelle Lösung, die sowohl das Interesse des Schenkers an wirtschaftlicher Absicherung im Alter wahrt, als auch sicherstellt, dass die Immobilie im Familienvermögen erhalten bleibt und optimal vor Ansprüchen von Sozialhilfeträgern, pflichtteilsberechtigten Angehörigen oder Gläubigern geschützt wird. Das sensible Aufdecken der wechselseitigen Erwartungen und Befürchtungen und die Absicherung durch bewährte Vertragsgestaltung ist mir in diesem Zusammenhang ein besonderes Anliegen.
Hierbei behalte ich – in enger Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater – auch die steuerlichen Aspekte einer Immobilienschenkung im Blick, da gerade die mehrfache Ausnutzung steuerlicher Freibeträge ein wichtiger Grund für eine Immobilienschenkung sein kann.