Grundbuchangelegenheiten

„Der kürzeste Weg zum Grundbuchamt“

Als Eigentümer einer Immobilie kann es immer wieder vorkommen, dass Sie Eintragungen oder Löschungen im Grundbuch vornehmen lassen möchten:
  • Eine alte Grundschuld soll gelöscht werden, nachdem der Kredit zurückbezahlt wurde.
  • Ein Leitungsrecht für ein Versorgungsunternehmen oder ein Wegerecht für den Nachbarn soll neu eingetragen werden.
  • Das Wohnungsrecht für die verstorbene Großmutter soll im Grundbuch gelöscht werden.
In all diesen (und sämtlichen weiteren) Grundbuchangelegenheiten sind wir der richtige Ansprechpartner.
Wir bereiten zügig alle notwendigen Dokumente vor, besorgen die erforderlichen Unterlagen (etwa bei Banken) und kümmern uns um eine schnelle Bearbeitung Ihres Anliegens durch das Grundbuchamt.