Testament & Erbvertrag

„Das gute Gefühl, seinen Nachlass geregelt zu haben“

Schätzungen zufolge soll nur jeder siebte Bundesbürger bei seinem Tod ein Testament hinterlassen. Ein Testament kann zwar auch handschriftlich errichtet werden, doch bietet die notarielle Beurkundung von Testamenten oder Erbverträgen entscheidende Vorteile sowohl für den/die Erblasser wie auch für die Erben:
  • Handschriftliche Testamente können wegen nicht beachteter Formerfordernisse oder fehlender Angaben unwirksam sein.
  • In handschriftlichen Testamenten kommt es immer wieder zur falschen oder missverständlichen Verwendung von Rechtsbegriffen. Der letzte Wille des Erblassers ist dann im Nachhinein oft nur schwer zu ermitteln. Eine juristisch unpräzise Formulierung kann zudem leicht zum Streit unter den Hinterbliebenen führen.
  • Der Notar hat die Geschäfts- und Testierfähigkeit des Erblassers bei Unterzeichnung der Urkunde geprüft und in der Urkunde vermerkt. Daher werden notarielle Testamente deutlich seltener angegriffen.
  • Anders als das handschriftliche Testament, machen das notarielle Testament und der Erbvertrag nach dem Erbfall in den meisten Fällen einen Erbschein überflüssig. Die Beantragung und Erteilung eines Erbscheins nimmt wertvolle Zeit (häufig mehrere Monate) in Anspruch und löst in aller Regel höhere Gebühren als ein notarielles Testament aus. Bestimmen zwei Erblasser in einem Erbvertrag ihre jeweilige Erbfolge, ersetzt dieser Erbvertrag in der Regel sogar gleich zwei Erbscheine. Insbesondere wenn eine Immobilie zu Ihrem Vermögen gehört, ist ein notarielles Testament im Ergebnis somit häufig günstiger als ein privatschriftliches. Die Kostenvorteile einer notariellen Verfügung von Todes wegen rechne ich Ihnen gerne vor.
Sollten Sie über ein notarielles Testament oder einen Erbvertrag nachdenken, vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin. Im persönlichen Gespräch werden wir – selbstverständlich unter Wahrung strengster Vertraulichkeit (auch gegenüber Ihren Angehörigen) – gemeinsam Ihre individuelle Lebenssituation analysieren, um die sich daraus ergebenden Regelungsanliegen erkennen und passgenaue Antworten finden zu können.
Im Anschluss werde ich Sie ausführlich über die gesetzliche Erbfolge informieren und Ihnen die rechtlichen Konsequenzen Ihrer Wünsche sowie ggf. sinnvolle Alternativen aufzeigen. Ein wichtiger Bestandteil meiner Beratung ist überdies die Aufklärung über typischerweise problematische Themen wie das Pflichtteilsrecht, geschiedene Ehen, nichteheliche Kinder, Beteiligungen an Unternehmen oder Auslandsvermögen.
Häufig sind – gemeinsam mit einem Steuerberater – auch die steuerlichen Folgen einer Regelung zu bedenken. Das kann zu einer umfassenden Nachlassplanung einschließlich so genannter vorweggenommener Erbfolge – also Übertragungen zu Lebzeiten – und sonstigen korrespondierenden Urkunden wie Pflichtteilsverzichten führen.
Die Beratung mündet im Entwurf eines notariellen Testaments oder Erbvertrags, in dem ich Ihre individuellen Wünsche in eine passgenaue und präzise juristische Formulierung übertrage, die keinerlei Anlass für Erbstreitigkeiten bietet.
Hinweis:
Sollten Sie – etwa aufgrund einer bevorstehenden Operation, eines Auslandsaufenthalts oder einer schweren Erkrankung – eine besonders kurzfristige Beratung benötigen, teilen Sie dies bitte gleich bei der Terminvereinbarung mit. In Eilfällen kann häufig noch am selben Tag – auf Wunsch auch bei Ihnen zuhause oder in einem Krankenhaus – eine Beurkundung stattfinden.