Grundbuchberichtigung

„Als Erbe im Grundbuch eingetragen werden“

Hat der Verstorbene eine Immobilie hinterlassen, ist eine Grundbuchberichtigung erforderlich, um den oder die Erben als neue Eigentümer im Grundbuch eintragen zu lassen. Innerhalb von zwei Jahren nach dem Tod des Erblassers fallen hierfür beim Grundbuchamt keine Kosten an.
Eine schnelle Grundbuchberichtigung ist jedoch nicht immer zu empfehlen – möchte etwa einer von mehreren Erben eine Immobilie allein übernehmen und die Miterben ausbezahlen, kann eine vorschnelle Grundbuchberichtigung unnötige Kosten auslösen. Gerne beraten wir Sie dazu, ob und wann ein Antrag auf Grundbuchberichtigung für Sie als Erben sinnvoll ist – Sprechen Sie uns an!