Beratung & Beurkundung

„Der Notar soll den Willen der Beteiligten erforschen, den Sachverhalt klären, die Beteiligten über die rechtliche Tragweite des Geschäfts belehren und ihre Erklärungen klar und unzweideutig in der Niederschrift wiedergeben. Dabei soll er darauf achten, daß Irrtümer und Zweifel vermieden sowie unerfahrene und ungewandte Beteiligte nicht benachteiligt werden.“

(§ 17 Absatz 1 Beurkundungsgesetz)

Diese gesetzlichen Vorgaben geben den Rahmen meiner notariellen Tätigkeit vor:
Im Rahmen eines Beratungsgespräches gilt es zunächst, Ihr Anliegen rechtlich zu analysieren, um im Anschluss daran gemeinsam mit allen Beteiligten eine passende und rechtssichere Lösung zu finden. In diesem Rahmen werde ich Ihnen die für Sie in Frage kommenden rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten und die mit diesen jeweils verbundenen Rechtsfolgen ausführlich erläutern. Als Notar bin ich dabei unparteilicher und unabhängiger Rechtsberater aller Beteiligten. Daraus folgt, dass ich nicht Vertreter einer einzigen Partei bin, sondern stets die Interessen aller Beteiligten gleichermaßen berücksichtige. Geht es hingegen darum, die Interessen eines Beteiligten gegen den Widerstand anderer Personen durchzusetzen, ist richtiger Ansprechpartner typischerweise ein Rechtsanwalt.
Häufig wird das Beratungsgespräch dazu führen, dass ich für Sie den Entwurf einer Urkunde erstelle. In diesem Fall sind die Kosten meiner Beratung – völlig unabhängig davon, wie umfangreich sie im Einzelfall war – in den für die Beurkundung oder Beglaubigung anfallenden Kosten bereits enthalten. Für die rechtliche Beratung entstehen Ihnen also keinerlei Mehrkosten.
Den Entwurf der Urkunde erhalten Sie – abhängig davon, wie eilig die Beurkundung ist – mehrere Tage oder Wochen vor der Beurkundung. Sollten sich Fragen, Unklarheiten oder Änderungswünsche ergeben, dürfen Sie meinem Büro diese jederzeit telefonisch oder per E-Mail übermitteln oder einen weiteren Besprechungstermin vereinbaren.
Bei der Beurkundung selbst ist es meine gesetzliche Pflicht, Ihnen den vollständigen Text der Urkunde zu verlesen. Hierdurch stelle ich sicher, dass allen Beteiligten der Inhalt der Urkunde bekannt ist und Sie sich mit dessen Bedeutung auseinandergesetzt haben.
Das Verlesen der Urkunde ist dabei keine bloße Formalie, die möglichst schnell abgehandelt wird, sondern stets verbunden mit einer ausführlichen Erläuterung der rechtlichen Bedeutung der Formulierungen. Meine Aufgabe ist es dabei, insbesondere geschäftlich unerfahrenen und juristisch nicht vorgebildeten Beteiligten die oftmals nicht einfachen juristischen Problemstellungen zu erläutern und sicherzustellen, dass die Urkunde erst dann unterschrieben wird, wenn alle Beteiligten deren Inhalt umfassend verstanden haben. Hierfür nehme ich mir gerne die erforderliche Zeit. Fragen sind während der Beurkundung selbstverständlich jederzeit möglich. Bis zu Ihrer Unterschrift können auch Änderungswünsche noch berücksichtigt werden.
Auch nach der Unterschrift sind wir für Sie da. Sollten Sie nachträglich Fragen zu einer Urkunde haben oder ergibt sich Änderungsbedarf, bleiben wir Ihr kompetenter Ansprechpartner in notariellen Fragen.